Information zur Kostenerstattung

Bei den gesetzlichen Krankenkassen besteht keine Übernahmepflicht der Kosten für eine Behandlung durch mich als Heilpraktikerin für Psychotherapie. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen oder der Ersatzkassen ist es daher günstig, eine Heilpraktiker-Zusatz­versicherung abzuschließen.

Private Krankenkassen, und in Ausnahmefällen auch manche Ersatzkassen, übernehmen unter Umständen die Kosten einer Psychotherapie durch mich als Heilpraktikerin für Psychotherapie, wenn eine Zusatzv­ersicherung abgeschlossen ist.

Ich rate Ihnen, sich vor der Aufnahme einer Kunsttherapie als Psychotherapie und dem Abschluss eines Behandlungs­vertrags, Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen bzw. Ihre Versicherungs­police zu lesen, um eine mögliche Kosten­übernahme abzuklären. Bei vereinbarter Kosten­übernahme durch ihre Krankenkasse stelle ich Ihnen gerne eine Rechnung nach dem Gebühren­verzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aus, die auch eine Diagnosestellung nach ICD-10 enthält.

Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie nicht übernimmt, müssen Sie die Kosten für die Behandlung selbst tragen.